Le Pen: Pariser Gericht bestätigt Verurteilung, sie kandidiert dennoch
Ein Pariser Berufungsgericht verurteilte Marine Le Pen zu drei Jahren Haft, davon zwei zur Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fußfessel. Trotz des Schuldspruchs kündigte sie ihre Kandidatur für die französische Präsidentschaft an.
Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am 7. Juli die Verurteilung Marine Le Pens im Verfahren um die Veruntreuung von EU-Geldern und verhängte drei Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Überwachung. Ursprünglich drohte der Rechtspopulistin ein Verlust des passiven Wahlrechts, doch trotz des Schuldspruchs erklärte Le Pen, sie werde bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Der Economist ordnet den Schritt als Herausforderung für das französische Justiz- und Parteiensystem ein, während die türkische Daily Sabah vor allem den Dämpfer für ihre Ambitionen betont. Offen bleibt, ob juristische Hürden ihre Kandidatur letztlich verhindern können. Die Quellenlage ist mit zwei Berichten begrenzt und lässt Detailfragen zur Vollstreckbarkeit offen.
- Wahrscheinlich55%
Le Pen bleibt trotz Verurteilung im Rennen, während Gegner und Gerichte über die Zulässigkeit ihrer Kandidatur streiten und die Wahl 2027 polarisiert.
- Schlimmstenfalls25%
Ein finales Urteil entzieht ihr das passive Wahlrecht, was ihre Partei radikalisiert und zu Massenprotesten führt.
- Bestenfalls20%
Die Justiz schafft schnell Rechtsklarheit, Le Pen tritt geordnet an oder wird ersetzt, und der Wahlkampf verläuft ohne institutionelle Krise.
